Impressum

Beinlich Natur- und Wohnkonzept                            

Inhaber: Andre Beinlich & Alicia Sasse 
Beinlich & Sasse GbR 


Zuständige Handwerkskammer:
Handwerkskammer Lübeck  
Handwerksnummer: 2121166308

Zuständige Berufsgenossenschaft:
BG Bau / Region Nord

USt-IdNr: DE323285788 gemäß Paragraph 27a Umsatzsteuergesetz

EN 15567 1-2 (Seilgarten)

Anfang März 2008 ist die neue EN Norm 15567 veröffentlicht worden, welche die Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb festlegt.

Bei dieser europäischen Hochseilgartennorm geht es sowohl um Anforderungen an verwendete Baumaterialien und persönlichen Schutzausrüstungen, als auch um verwaltungsspezifische Regelungen.

EN-15567-I behandelt Anforderung an die Konstruktion und an Prüfverfahren.
EN-15557-II beschreibt Anforderungen an den Betrieb.

Es sind diverse Unterlagen vorgeschrieben, welche zur Einsicht bereitgehalten werden müssen:

  • Notfallplan,
  • Prüfberichte,
  • Unfallberichtsblätter,
  • Managementplan,
  • tägl. Betriebsdatenblätter,
  • Einzelheiten über Eigentümer, Verwaltung, Zulassung,
  • Zertifikat einer Betriebshaftpflichtversicherung,...

Sämtliche Inspektionen (vor Inbetriebnahme, visuelle, operative und regelmäßig wiederkehrende) müssen dokumentiert sein und dürfen nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

In den Unterlagen muss die Häufigkeit und das Verfahren für die Inspektion und Wartung der Geräte festgelegt sein.

Dem Betreiber obliegt die Informationspflicht (Beschränkungen, Beschreibung der Aktivität, usw.) gegenüber Benutzern und Besuchern und er muss die Eignung der Mitarbeiter gewährleisten. Selbst der Ablauf der Einweisung auf dem Übungsparcour ist festgelegt.

Eine Evakuierung muss aus jedem Teil der Anlage möglich sein.

Bei Selbstsicherungsanlagen muss garantiert sein, dass die Besucher jederzeit beobachtet werden und Kontakt zu Betreuern aufnehmen können. Die ersten 5 Stationen sind zu beaufsichtigen.

Die genannten Punkte sind nur ein kleiner Auszug der Norm 15567-1 bzw -2. Wenn Sie Interesse haben, Ihren Seilgarten normgerecht zu gestalten, beraten wir Sie gerne.





 

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Dazu wird ausdrücklich darauf hin gewiesen das Aufträge die Aus Bausubstanz mängeln, Vorgewerken  und äusere einflüsse wie Material verspätung von der Garantie und Fertigstellungs Datum ausgenommen sind. Ebenso werden Anzahlungen,  nicht etstattet wenn der Auftraggeber den Auftrag beendet, den Auftrag nicht innerhalb von 14 Tagen storniert oder einen die Arbeiten nicht fertig stellen lässt.

Wir weisen darauf hin das wir das recht haben Mängel ind Arbeiten 2 mal nachbessern zu dürfen bevor sie es untersagen.
Sollte der Auftraggeber gegen die Punkte verstoßen halten wir uns vor Rechtliche und Schadensansprüche zu stellen. 

Beinlich & Sasse GbR



​Kontakt:

Beinlich Natur- und Wohnkonzept 

Haidkamp 23                                                                    21039 Börnsen